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* Bon-Kredit Beispiel: Sollzinssatz ab 4,83% (bonitätsabhängig) fest für die gesamte Laufzeit, Effektiver Jahreszins: 4,90% - 16,90%, Nettokreditbetrag: 1.000 - 100.000 Euro, Vertragslaufzeit: 12 - 120 Monate

Repräsentatives Beispiel: Sollzinssatz 6,76% fest für die gesamte Laufzeit, Effektiver Jahreszins: 9,95%, Nettokreditbetrag: 10.000 Euro, Vertragslaufzeit: 72 Monate


Sind Sie kreditwürdig? Prüfen Sie selbst:

Bevor Sie einen Kreditantrag stellen, sollten sie selbst prüfen, ob Sie auch kreditwürdig sind. Grundsätzlich dürfen die monatlichen Raten für den Kredit keine zu große Belastung für Sie darstellen.Es hilft, sich eine  Liste/Tabelle mit allen Einnahmen und Ausgaben anzulegen.
Dazu kann es hilfreich sein, die letzten Kontoauszüge zur Hand zu nehmen. Hierauf sehen Sie alle regelmäßigen Zahlungen, die dann bequem in die Liste eingetragen werden können. Doch neben den regelmäßigen Ausgaben für Miete, Strom, Heizung, Versicherungen, usw. sind auch die laufenden Ausgaben zu berücksichtigen. Dies sind Kosten, die für Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleidung, Kinder, etc. aufzubringen sind. In der Regel lassen sich diese Kosten sehr schlecht schätzen. Von Vorteil ist es, wenn Sie schon ein Haushaltsbuch führen, aus diesem können sie die Kosten entnehmen. Insbesondere sind hierin auch die unregelmäßigen Ausgaben verzeichnet.

Alle Ausgaben zusammen dürfen die Einnahmen nicht überschreiten. Es muss zusätzlich ein Betrag überbleiben, der gewährleistet, dass Sie die monatlichen Raten für den Kredit jederzeit aufbringen können.

Auch die finanziellen Verhältnisse können sich in der folgenden Zeit ändern, dies sollten Sie bei Ihrer Planung mit einkalkulieren. Durch eventuelle Arbeitslosigkeit, Krankheit oder durch einen Unfall kann die Rückzahlung des Kredites gefährdet werden. Daher sollten Sie über den Abschluss einer Restschuldversicherung nachdenken.

Grundsätzlich sollten Sie sich nicht drängen lassen und sich nicht voreilig für einen Kredit entscheiden. Fällt Ihnen jedoch erst nach Abschluss des Kreditvertrages auf, dass Sie einen Fehler gemacht haben, so können Sie den Kreditvertrag in den folgenden zwei Wochen widerrufen. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich im Verbraucherkreditgesetz. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie der Belastung der monatlichen Raten standhalten können, so sollten Sie von diesem Widerruf gebrauch machen. Der Widerruf muss schriftlich, innerhalb der gesetzlichen Frist, beim zuständigen Kreditinstitut eingehen.



 

 
 
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